Konsensorientierte Besuchsbegleitung durch gemeinsame Bekannte

Zur Besuchsbegleitung durch Bekannte

Danke an den Familienbund

Danke dafür, dass in all jenen hocheskalierten Fällen, in denen es keinerlei gemeinsame Freunde oder Vertrauenspersonen gibt, die Profis vom Familienbund in der Sechshauser Straße 48 als Kontaktmittler die Kinder und den nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteil unterstützen!

Danke

Aber eben nur in diesen Fällen ist es zwingend nötig, nachdem sonst ja auf jene Besuchsbegleiter zurückgegriffen werden kann, die von den Eltern im KONSENS gemeinsam genannt werden.

Dies fällt ja viel zu oft unter den Tisch: Selbst in jenen Fällen, in denen die Eltern einander nicht soweit vertrauen, dass sie die gemeinsamen Kinder ohne Aufsicht durch eine dritte Person dem anderen anvertrauen, braucht es nicht zwingend eine kostenpflichtige, vom Gericht aufoktroyierte Lösung. Auch hier kann im Sinne eines Konsenses die Mediation unterstützen und eben eine gemeinsame Vertrauensperson der Eltern finden, die dann an einem neutralen Platz (und bei aller Wertschätzung der Räumlichkeiten in der Sechshauser Str. 48.., eine freundliche Wohnung, ein Park im Sommer oder auch ein Cafe sind immer noch kindgerechter) den Kontakt des Kindes mit Mutter oder Vater in diskreter Art und Weise begleiten.

Siehe dazu auch Salicites in Kindeswohl = ADR bei Kindesabnahme? (Handbuch Mediation / Wanderer (Hrsg)